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Wohnungseigentumsrecht

Wer Wohnungseigentümer ist, wird mit einer Vielzahl verschiedener Rechtsverhältnisse und -beziehungen konfrontiert. Neben der Erlangung von Eigentum an der einzelnen Wohnung (dem Sondereigentum), über das der Eigentümer im Wesentlichen frei verfügen kann, wird auch noch Miteigentum an dem Grundstück als auch an gemeinschaftlich genutzten Räumen und Flächen (sog. Gemeinschaftseigentum) begründet.
Dabei stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und/oder gegenüber einer Hausverwaltung haben. Welche Rechte und Pflichten die Hausverwaltung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern und/oder der Eigentümergemeinschaft hat. Wie mit dem Gemeinschafts- und Sondereigentum zu verfahren ist, und was Sondernutzungsrecht bedeutet. Was kann die Eigentümerversammlung beschließen und wie wird dies umgesetzt. Wie können Beschlüsse angefochten werden.

Gerne berate und vertrete ich Sie unter anderem in folgenden Fragestellungen:
• Bauliche Veränderungen und/oder Modernisierung
• Sondernutzung
• Rechtsschutzmöglichkeiten gegen unzulässige Nutzungen
• Durchsetzung von Beitragsleistungen
• Eigentümerversammlung und Beschlussrecht
• Anfechtung von Beschlüssen
• Rechte und Pflichten der Hausverwaltung
• Gerichtliche Verfahren nach WEG

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