Zum Inhalt springen

Gesellschaftsrecht

Die Zusammenarbeit in der Gesellschaft wird wesentlich durch Gesellschaftsvertrag/Satzung und die Beschlüsse der Gesellschafter bestimmt. Daneben finden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Anwendung. Auch die rechtliche Stellung der Geschäftsführer wird hierdurch bestimmt. Hieraus ergeben sich zudem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und die des Geschäftsführers.
Die sorgfältige Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages mit der Regelung entsprechender Rechte und Pflichten ist daher für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wesentlich. Sofern gesetzlich nicht abschließend geregelt, können auch Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben vereinbart werden, um z.B. einem Gesellschafter, der nur einen geringen Anteil an der Gesellschaft hält, mehr Mitspracherechte einzuräumen oder einem Geschäftsführer mehr Vorgaben machen zu können und damit die Mitspracherechte der Gesellschafter insgesamt zu stärken.

Im Einzelfall kann Unsicherheit entstehen, ob und wer bzw. welches Gremium vor einer Entscheidung gefragt werden und der Entscheidung mit welcher Mehrheit zustimmen muss. Auch die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, das Ausscheiden oder die Aufnahme von Gesellschaftern sind typische gesellschaftsrechtliche Fragestellungen.
Durch meine Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Konzerns habe ich Erfahrungen mit den unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen, die sich in einer Gesellschaft ergeben.

Gerne berate und vertrete ich Sie unter anderem in folgenden Fragestellungen:
• Gründung einer Gesellschaft
• Wahl der Gesellschaftsform
• Gesellschafterversammlung
• Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
• Aufsichtsrat
• Stimmrecht und Beschlussrecht
• Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
• Zustimmungsbedürftige Geschäfte
• Regelung von Stimmenmehrheiten, Stimmbindungsverträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.