Sie möchten sich alleine oder zusammen selbständig machen. Dabei stellt sich die Frage, in welcher Rechtsform die Zusammenarbeit erfolgen soll. In Form einer Kapitalgesellschaft wie der UG oder GmbH oder einer Personenhandelsgesellschaft wie der OHG oder KG? Daneben besteht auch die Möglichkeit in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenzuarbeiten oder auch nur zu kooperieren. Bevor Sie starten, sollte die Form der Zusammenarbeit geklärt werden.
Eventuell müssen Räume für den Geschäftsbetrieb angemietet, Dienstleistungsverträge geschlossen, Kundenverträge und deren Bedingungen entworfen werden.
Gerne berate und vertrete ich Sie unter anderem in folgenden Fragestellungen:
• Gründung einer Gesellschaft
• Wahl der Gesellschaftsform
• Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
• Abschluss von gewerblichen Mietverträgen
• Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen